BuMa informiert: HunUnf-Verbot wegen Corona gekippt

BuMa informiert: HunUnf-Verbot wegen Corona gekippt

Die noch vor zwei Monaten beschlossene Einhaltung des HunUnf-Verbots (Waldschrat berichtete) ist seit gestern gekippt. In Zeiten einer solch große Krise sei das „Verbot der Heilung unmagischer Unfälle nicht mehr uneingeschränkt haltbar“ forderte der Leiter der „Komitee der magizinischen Genossenschaft“ (KoMaGen), Egon Kirchmeyer. Dass er damit seinem Urteil von vor zwei Monaten komplett widerspreche sei ihm bewusst, allerdings war damals die aktuell grassierende Corona-Pandemie zu diesem Zeitpunkt nicht absehbar gewesen. Nun wendet sich Kirchmeyer sogar mit einem eindringlichen Appell an die Zaubereigesellschaft:

„Es ist unsere Pflicht als deutsche Zaubereigesellschaft, alles in unserer Macht stehende zu tun, um die weltweite Ausbreitung der Pandemie zu verlangsamen. Das Virus macht auch vor Hexen und Zauberern keinen Halt, wir sind genau so betroffen, wie jeder Nimag. Aus diesem Grund bitte ich Sie alle, aber ganz besondere jene Mitglieder der Zaubereigesellschaft die in nimagnahen Berufsfeldern arbeiten: Setzen sie ihre Fähigkeiten zu Wohle der ganzen deutschen Gesellschaft ein. Nutzen sie Aufspürungszauber um Infektionen zu identifizieren, brauen Sie Heiltränke, rühren Sie Tinkturen an, sprechen Sie Heil- und Schutzzauber. Das HunUnf-Verbot ist dafür bis auf weiteres unter folgenden Bedingungen ausgesetzt:

1) Die Maßnahmen dürfen nur durchgeführt werden, wenn Sie:
a) volljähring sind oder
b) eine abgeschlossene Berufsausbildung im magizinischen Sektor haben.
2) Achten Sie unbedingt und zu jeder Zeit darauf, die Zaubereigesellschaft mit Ihren Aktivitäten nicht zu enttarnen.
3) Die Aufhebung des Verbotes gilt nur im Zusammenhang mit Covid-19 Erkrankungen, darüber hinaus bleibt das HunUnf-Verbot bestehen.
4) Das Erstellen und verteilen magischer Tränke und Tinkturen ist ohne Genehmigung möglich. Achten sie unbedingt auf ein unverdächtiges Auftreten bei Verkauf und/oder Anwendung selbiger.
5) Für das Sprechen von Schutz- und Heilzaubern  bedarf es eines Auftrages des KoMaGen. Wenn Sie in der Lage sind, solche Zauber zu auszuführen, melden sie sich bitte in der Magizinischen Abteilung des Bundeszirkels für magische Angelegenheiten (Stichwort: Covid19SHZ). Von dort folgt die Erteilung der Aufträge.
6) Heil- und Schutzzauber für Personen  ohne Auftrag oder gegen andere Krankheiten und Unfälle werden nach §6 Abs.3ff HunUnf-Agenda geahndet wie eh und je.
7) All diese Richtlinien gelten für die Behandlung von Nimags. Das Durchführen von Zaubern innerhalb ist weiterhin uneingeschränkt möglich.

Bitte achten Sie bei allem Engagement weiterhin gut auf ihre eigene Sicherheit. Das Komitee der magizinischen Genossenschaft bedankt sich für Ihre Mitarbeit.“

Eine derartige Lockerung schien nach dem Abschmetternden urteil im Februar noch undenkbar und überrascht auch die Mitglieder der Gruppe  „Magizin statt Medizin“, die den letzten Antrag gegen das verbot gestellt hatten.

„Wir sind gleichermaßen erfreut und übberascht“ berichtet die Vorsitzede der Gruppe, Sabine Sudental. „Uns ist natürlich bewusst, dass die Entscheidung nur der aktuellen Situation geschuldet ist und auch uns wäre lieber, dass es keine Pandemie gäbe. Dennoch hoffen wir, das diese Entscheidung wegweisend für die Zukunft wirken kann und wir aufzeigen können, dass das HunUnf-Verbot längst nicht mehr zeitgemäß ist. Unser Appell an die Bevölkerung lautet daher, bedacht mit den Freiheiten umzugehen und zu zeigen, dass wir als Gesellschaft die neue Verantwortung tragen können.“

Ob das KoMaGen sich für eine generelle Lockerung des Verbots entscheiden wird, ist noch vollkommen offen. Egon Kirchmeyer wollte dazu heute keinen Standpunkt beziehen. Auch wie lange die aktuellen Regeln gelten werden ist stark von der gesundheitlichen Lage in Deutschland abhängig. Wir werden Sie in jedem Falle weiterhin informieren. Bleiben Sie gesund.